Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen
Stand: Mai 2021
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden auf sämtliche Lieferungen und Leistungen der RepairFixGmbH, Hafenweg 16, 48155 Münster (nachfolgend „RepairFix“ oder „wir“) Anwendung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als RepairFix ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen RepairFix und dem Vertragspartner.
1.2. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
1.3. Für die Nutzung von der Online-Plattform motum finden vorrangig die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von motum“ Anwendung.
2. Vertragsschluss
2.1. Ein Vertrag kommt mit RepairFix erst dann zustande, wenn der Vertragspartner das Angebot von RepairFix vorbehaltlos annimmt oder ihm eine schriftliche Auftragsbestätigung von RepairFix zugeht oder RepairFix mit der Leistungserbringung beginnt.
2.2. Änderungen, Nebenabreden oder Ergänzungen sowie etwaige Beschaffenheitsvereinbarungen oder die Übernahme von Garantien bedürften zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung in Schriftform.
3. Leistungserbringung
3.1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Liefer- oder Leistungsgegenstand nur die vertraglich ausdrücklich festgelegten Eigenschaften, technischen Daten etc. aufzuweisen.
3.2. Leistungs- oder Lieferbeschreibungen stellen nur dann Garantieübernahmen dar, wenn RepairFix ausdrücklich erklärt, verschuldensunabhängig hierfür einstehen zu wollen oder wenn sie von RepairFix ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Garantieerklärungen müssen schriftlich abgegeben werden, um wirksam zu sein.
3.3. Der Vertragspartner hat RepairFix alle für die Durchführung der Lieferung und/oder Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. RepairFix ist nicht verpflichtet, vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein Anlass besteht oder die Pflicht zur Überprüfung nicht ausdrücklich als vertragliche Pflicht übernommen wurde.
3.4. RepairFix ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmen einzusetzen.
3.5. Fristen und Termine haben ausschließlich dann verbindlichen Charakter, wenn sie in Schriftform ausdrücklich als verbindliche Fristen und Termine vereinbart werden.
4. Preise und Zahlungen
4.1. Maßgeblich sind die von RepairFix genannten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat RepairFix neben der vereinbarten Vergütung einen Anspruch auf Erstattung von Auslagen.
4.2. Ist eine Vergütung nach Stunden- oder Tagessätzen vereinbart, gelten vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung im Einzelfall die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils aktuellen Preislisten. Für Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden, erfolgt keine Preiserhöhung.
4.3. Stehen RepairFix gegenüber dem Vertragspartner mehrere Forderungen zu, so bestimmt RepairFix, auf welche Schuld die Zahlung angerechnet wird. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von RepairFix schriftlich anerkannt sind. Das Gleiche gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
5. Geistiges Eigentum
5.1. RepairFix stehen sämtliche Schutzrechte an der Online-Plattform motum und sonstigen Produkten und Services zu, die von RepairFix angeboten werden.
5.2. Nutzungsrechte an der Online-Plattform motum werden ausschließlich nach Maßgabe der„Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von motum“ eingeräumt.
5.3. Soweit RepairFix dem Vertragspartner an sonstigen Produkten und Services Nutzungsrechte einräumt, erhält der Vertragspartner ein nicht-ausschließliches Recht, die Produkte und Services bestimmungsgemäß zu nutzen.
6. Open Source Software
RepairFix steht es frei, Open Source Software zu verwenden und diese in Produkte und Services zu integrieren. Die im Rahmen dieser AGB eingeräumten Nutzungsrechtegelten insoweit nicht für Open Source Software, soweit dies nach den jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen der Open Source Software nicht zulässig ist.
7. Mängelansprüche
Sollte RepairFix eine mangelhafte Lieferung oder Leistung erbracht haben, hat der Vertragspartner RepairFix Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristen zugeben, sofern nicht die Nacherfüllung für den Vertragspartner im Einzelfall unzumutbar ist oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen einen sofortigen Rücktritt rechtfertigen. Das Wahlrecht zwischen Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache steht in jedem Fall RepairFix zu.
8. Haftung
8.1. Hat RepairFix aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet RepairFix beschränkt: Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (dies sind solche Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Diese Haftung ist zudem auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
8.2. Unabhängig von einem Verschulden von RepairFix bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Soweit gemäß vorstehender Regelungen die Haftung von RepairFix auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung der Organe, der Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, der Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch für die gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung.
8.3. Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten nicht bei Vorsatz und der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9. Offenlegung der Vertragsbeziehung zu Marketing-Zwecken
RepairFix darf mit der Kundenbeziehung zum Vertragspartner werben, d.h. insbesondere den Vertragspartner öffentlich als Kunden nennen, das Kunden-Logo auf der Website(z.B. repairfix.eu) sowie im Rahmen von Social Mediaverwenden und eine Case Study erstellen, die die Vorteile des Vertragspartners durch die Zusammenarbeit mit RepairFix aufzeigt. Die Case Study ist öffentlich und für Dritte zugänglich. Vor der Veröffentlichung werden die Inhalte durch den Vertragspartner freigegeben.
10. Geheimhaltung
Der Vertragspartner verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von RepairFix, Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten.
11. Datenschutz
RepairFix verarbeitet personenbezogene Daten nach den jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Soweit RepairFix personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien erforderlichenfalls Auftragsverarbeitungsvereinbarungen gemäß Artikel 28 DSGVO ab.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend bei Regelungslücken.
12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist Münster.