Ab dem 07. Juli: “Blackbox”-Pflicht für alle Neuzulassungen

Ähnlich wie die Blackbox in Flugzeugen zeichnet der Event Data Recorder (EDR) kontinuierlich Fahrzeugdaten auf und überschreibt diese regelmäßig. Erfasste Daten umfassen unter anderem Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel und Position des Fahrzeugs. Im Fall eines Unfalls werden die gesammelten Daten nicht überschrieben, sondern sicher gespeichert und können anschließend analysiert werden, um den Unfallhergang detailliert zu rekonstruieren. Die Daten dürfen jedoch nur mit Zustimmung des Fahrers oder auf Basis eines gerichtlichen Urteils ausgelesen werden.

Ab Juli 2024: Verpflichtende Sicherheitsassistenten für alle Neuzulassungen

  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA): Warnt Fahrer mit optischen und akustischen Signalen, wenn die Höchstgeschwindigkeit überschritten wird.
  • Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner: Überwacht den körperlichen Zustand des Fahrers und erkennt Anzeichen von Müdigkeit oder nachlassender Konzentration.
  • Notfall-Spurhalteassistent: Greift ein, wenn das Fahrzeug unbeabsichtigt die Fahrspur verlässt, um Unfälle zu vermeiden.
  • Notbremsassistent: Erkennt Gefahrensituationen und unterstützt beim Bremsvorgang, ab 2024 auch mit der Pflicht zur Erkennung von Hindernissen, bewegten Fahrzeugen, Fußgängern und Radfahrern.
  • Notbremslicht: Warnt andere Verkehrsteilnehmer vor einem abrupten Bremsvorgang, um Auffahrunfälle zu verhindern.
  • Rückfahrassistent: Unterstützt beim Rückwärtsfahren und warnt vor Objekten oder Verkehrsteilnehmern hinter dem Fahrzeug.
  • Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre: Ab Juli 2024 müssen Neuwagen über eine entsprechende Schnittstelle verfügen, um das Fahren unter Alkoholeinfluss zu verhindern. Zunächst ist nur der Einbau der Vorrichtung verpflichtend, nicht jedoch die Wegfahrsperre selbst.

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