Der Förderbonus für Digitalisierungsprojekte, der ursprünglich 2021 auslaufen sollte, wurde bis mindestens 2023 verlängert. Doch was genau steckt hinter dem Förderbonus, für wen gilt er und wie kann man ihn beantragen?
Was ist der Förderbonus?
Der Förderbonus für Digitalisierungsprojekte ist Teil des Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG). Ziel des PpSG ist, Pflegekräfte durch digitalisierte Anwendungen zu entlasten, Pflegekräfte, Patienten und Ärzte besser zu vernetzen und das interne Qualitätsmanagement zu verbessern.
Was wird gefördert?
Förderfähige Maßnahmen bei einem Ausbau der digitalen Infrastruktur sind Kosten für die digitale oder technische Ausrüstung und damit verbundene Schulungen. Dafür kann ein Zuschuss von bis zu 40 % beantragt werden. Der maximale Höchstbetrag liegt bei 12.000 Euro und kann auf unterschiedliche Maßnahmen verteilt werden. Auch unsere Anwendung motum fällt unter die geförderten Maßnahmen und kann bis zu 40 % bezuschusst werden.
Wie wird der Förderbonus beantragt?
Der Antrag für den Förderbonus für Digitalisierungsprojekte muss an die zuständige Pflegekasse (z. B. AOK oder DAK ) gestellt werden. Dem Antrag ist hinzuzufügen:
- eine Rechnung oder ein Kostenvoranschlag der Digitalisierungsmaßnahme,
- Beschreibung der Digitalisierungsmaßnahme,
- der Nutzen der Digitalisierungsmaßnahme.
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Weitere Informationen zum Förderbonus für Digitalisierungsprojekte der Pflegekassen finden Sie hier.