CO₂ Berichtspflicht für Fuhrparks ab Januar 2024
Ab Januar 2024 tritt die CO₂-Berichtspflicht für Unternehmen in Kraft. Erfahren Sie, was Fuhrparkmanager beachten müssen, für welche Unternehmen die neue Berichtspflicht gilt und wie motum by RepairFix Ihnen dabei helfen kann, Ihren Fuhrpark nachhaltiger zu betreiben.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst
- Neue CO2-Berichtspflicht. Mit der CO2-Berichtspflicht, auch CO2-Reportpflicht genannt, ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeit von Unternehmen gemeint, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Sie tritt ab Januar 2024 in Kraft.
- CSRD ersetzt NFRD. Bisher wurde die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in Europa mit Hilfe der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) geregelt. Diese wird durch die CSRD ersetzt.
- Erhöhung der Transparenz. Die CSRD stellt die Nachhaltigkeit in den Vordergrund und soll mehr Transparenz schaffen, was die Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen in Europa angeht.
- Inside-Out Prinzip. In der neuen CSRD müssen nicht nur Auswirkungen des Klimawandels auf das Unternehmen aufgezeigt werden (Outside-In Prinzip), sondern auch die Auswirkungen, die das Unternehmen auf den Klimawandel hat (Inside-Out Prinzip).
Für welche Unternehmen gelten die neue CSRD Richtlinie und die CO2-Reportpflicht?
Die Anzahl der Unternehmen, die aufgrund der neuen CO2-Reportpflicht Nachhaltigkeitsberichte erstellen müssen, wird weiterhin stark zunehmen. Zuvor waren nur wenige, darunter kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden, Finanzdienstleister, Genossenschaften, Kreditinstitute und Versicherungen, von der Pflicht betroffen. Es wird geschätzt, dass in Deutschland bis zu 15,000 Unternehmen unter die neue Richtlinie fallen werden.
Um unter die CO2 Berichtspflicht nach CSRD zu fallen, müssen mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt werden:
- Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden
- Unternehmen mit einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro
- Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro
Die Erfüllung der CO2-Berichtspflicht obliegt der Geschäftsführung und allen Personen, die sich mit dem Betrieb des Fuhrparks beschäftigen, wie z.B. dem Flottenmanager, der FuhrparkleiterIn oder dem Fuhrparkverantwortlichen.
Was ist die CO2-Berichtspflicht und was sind CO2-Berichte?
Der Sinn und Zweck der CO2 Berichte ist es, die Transparenz im Bereich der Nachhaltigkeit zu erhöhen. Dadurch müssen Unternehmen in Deutschland ab einer bestimmten Größe sogenannte CO2 Berichte erstellen.
Diese Berichte sind in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) geregelt. Die CSRD ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und ist ab dem Januar 2024 für eine Vielzahl von Unternehmen in Deutschland verpflichtend.
Dadurch, dass die CSRD strengere und umfassendere Berichtsanforderungen mit sich bringt als die zuvor geltende NFRD, sollten Unternehmen die neuen Regelungen nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich frühzeitig informieren und vorbereiten.
Neben der Erfassung der Auswirkungen, die der Klimawandel auf Ihr Unternehmen hat (Outside-In-Perspektive), müssen nun auch die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens und Ihres Fuhrparks auf die Umwelt und das Klima dokumentiert werden (Inside-Out-Perspektive).
Ab Januar 2024 sind Unternehmen verpflichtet, die CSRD als integralen Bestandteil ihrer Geschäftsberichte und operativen Abläufe zu integrieren, um den erweiterten Berichtsanforderungen gerecht zu werden. Ihr Hauptziel besteht darin, die Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit zu stärken.
Wann wird die CSRD Richtlinie eingeführt?
Die CSRD wird in vier Stufen eingeführt:
- Ab dem 1. Januar 2024 müssen Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die Angabe von nicht finanziellen Informationen unterliegen, die neuen CSRD Richtlinien befolgen und umsetzen. Die ersten Berichte müssen im Jahr 2025 für das Jahr 2024 vorgelegt werden.
- Ab dem 1. Januar 2025 müssen große Unternehmen, die bisher nicht den Richtlinien unterlagen, die neuen Anforderungen erfüllen und umsetzen.
- Ab dem 1. Januar 2026 betreffen die Vorschriften auch börsennotierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie unternehmenseigene Versicherungsunternehmen.
- Ab dem 1. Januar 2028 müssen auch Nicht-EU-Unternehmen, die der CSRD-Berichtspflicht unterliegen, diese Richtlinie einhalten.
Das sind die Ziele der neuen CSRD Regelungen
Die Ziele der neuen EU-Richtlinie ist es, die Transparenz von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit im Bereich von Umwelt-, Sozial- und Governance Aspekten zu erhöhen. Es soll sichergestellt werden, dass größere Unternehmen nachhaltig und verantwortungsbewusst handeln und ausreichend für den Umweltschutz getan wird.
So kann Ihr Fuhrpark die Ziele der CSRD erreichen, nachhaltiger werden und die CO2 Emissionen senken
- Effizientes Fuhrparkmanagement: Optimierung von Routen und Fahrzeugnutzung, um Treibstoffverbrauch zu senken.
- Elektrifizierung der Flotte: Umstellung auf Elektro- oder Hybridfahrzeuge.
- Poolfahrzeuge & Carsharing Angebote für MitarbeiterInnen: Verbesserung der Auslastung von Dienstfahrzeugen und dem gesamten Fuhrpark
- Nachhaltiges Schadenmanagement im Fuhrpark betrieben: Priorität auf Reparaturen gegenüber Austausch
- Eingesparte Fahrten durch digitalen Kostenvoranschlag (KVA)
- Schulungen für nachhaltige Mobilität: Sensibilisierung für Themen wie Smart Repair, um unnötige Reparaturen & Fahrten zu vermeiden
- Der Einsatz von künstlicher Intelligenz kann maßgeblich zur nachhaltigen Entwicklung beitragen
- Eine moderne Fuhrparkmanagement Software kann dabei helfen, den Papierverbrauch zu senken
- Digitalisierung von papierbasierten Prozessen, wie z.B. Fahrzeugübergaben im Fuhrpark, digitalen Fahrzeugkontrollen sowie Meldungen zu Schäden und Unfällen gemäß DGUV 70 und UVV Vorschriften
Die Grundlagen zur neuen CSRD Richtlinie
Wie muss der Bericht erstellt und dokumentiert werden?
Die CSRD schreibt vor, dass Nachhaltigkeitsberichte in Geschäftsberichten enthalten sein müssen. Separate Nachhaltigkeitsberichte gemäß der aktuellen NFRD sind nicht mehr zulässig. Durch die Integration in die Geschäftsberichte soll Nachhaltigkeit zu einem strategischen Element der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens werden.
Gibt es Ausnahmen für Unternehmen, die unter die neue CSRD Richtlinie fallen?
Unternehmen, die Teil eines Mutterkonzerns sind, können auf den Konzernbericht verweisen, um von der Berichtspflicht befreit zu werden, sofern der Konzernbericht den europäischen Anforderungen entspricht. Die ersten Berichtsstandards wurden am 30. Juni 2023 festgelegt. Eine zweite Reihe von spezifischen Berichtsstandards, die an die Unternehmensform angepasst sind, werden bis zum 30. Juni 2024 erwartet.
Welche Informationen und Daten müssen Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit und die CSRD dokumentieren?
Die neue CSRD richtet sich nach dem etablierten ESG-Rahmenwerk, das Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) umfasst. Der Fokus der zukünftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung liegt auf dem CO2-Reporting.
Gemäß der CSRD müssen zusätzlich zur CO2-Bilanzierung auch folgende Inhalte dokumentiert werden:
- Geschäftsmodell, Strategie, Resilienz, Chancen und Risiken
- Interessen der Stakeholder und Umsetzung der Strategie in der Vergangenheit
- Gesetzte Ziele, Fortschritte, umgesetzte Maßnahmen & Ergebnisse
- Klimamanagement, Rollen der Verwaltung und Geschäftsführung
- Unternehmensrichtlinien zu Nachhaltigkeitsthemen
- Risiken und Abhängigkeit in Bezug auf Nachhaltigkeit
- Tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen der Maßnahmen
Die wichtigsten Fragen zur CSRD und der CO2 Berichtspflicht im Fuhrpark
1. Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?
Ein Nachhaltigkeitsbericht ist ein Dokument, das die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen einer Organisation aufzeigt und wie sie mit Nachhaltigkeitsaspekten umgeht. Es werden geplante und ergriffene Maßnahmen, sowie deren Erfolge und Ergebnisse mit Hilfe von Kennzahlen dokumentiert.
2. Was bedeutet die CO2-Berichtspflicht (CSRD)?
Die CO2-Berichtspflicht bedeutet, dass Unternehmen ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet sind, ihre CO2-Emissionen zu messen, zu dokumentieren und öffentlich zu berichten, um Transparenz über ihre Klimaauswirkungen zu schaffen. Sie gilt für Unternehmen ab 250 MitarbeiterInnen.
3. Warum gibt es die CO2-Berichtspflicht und die neue CSRD Regelung?
Unternehmen müssen CO2-Messungen und Berichte melden, da die Bundesregierung sich bis 2030 das Ziel gesetzt hat, die Treibhausgasemissionen um 55 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Das Melden von CO2-Berichten und Messungen ermöglicht es, den Fortschritt zu überwachen und sicherzustellen, dass Unternehmen die gesetzten Regelungen zur Reduzierung von CO²-Emissionen einhalten.
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4. Wieso ist der Mobilitätsbereich so wichtig bei der Co2 Messung und Berichterstattung?
Der Mobilitäts- und Verkehrssektor und damit auch Fuhrparks sind für etwa 20% der CO2-Emissionen verantwortlich. Um die Klimaziele der Regierung erreichen zu können, müssen Unternehmen mehr in die Verantwortung genommen werden, CO2 Emissionen zu senken und nachhaltiger zu wirtschaften.
5. Wie viele Unternehmen fallen unter die neue CSRD Regelung?
Etwa 50.000 Unternehmen in der EU sind davon betroffen, wobei 15.000 davon in Deutschland betroffen sind. Um unter die neuen CSRD Regelungen zu fallen, müssen mindestens zwei der folgenden drei Merkmale erfüllt werden:
- Mehr als 250 Mitarbeitende
- Eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro
- Einen Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro
6. Welchen Beitrag kann motum by RepairFix leisten?
- Moderne Fuhrparkmanagement Software reduziert den Bedarf an Papier
- Handy App, statt papierloser Meldungen und Übergabeprotokolle
- Smart Repair: Reparieren, statt ersetzen
- Nicht gefahrene Kilometer durch den KVA (Kostenvoranschlag) per Foto
- Nahtlose Übermittlung und Dokumentation von Daten reduziert Kommunikations- und Abstimmungsbedarf
- Erhöhung der Fahrzeugverfügbarkeit durch Automatisierung und Digitalisierung des Schadenprozesses
7. Wo findet die Meldung für den CSRD Bericht statt?
Im Lagebericht des Geschäftsberichts des Unternehmens ist ein eigener Bereich für den Nachhaltigkeitsbericht einzufügen.
8. Wer ist für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts verantwortlich?
Der Nachhaltigkeitsbericht muss entweder einem Wirtschaftsprüfer oder einem unabhängigen Dienstleister zur Prüfung vorgelegt werden.
9. Was sind die Folgen, wenn ich keine CO2-Meldung nach CSRD mache?
Das Unternehmen wird entweder dazu aufgefordert, seine Pflichten nach den neuen CSRD Richtlinien zu erfüllen oder es wird mit einer Geldstrafe belegt.
10. Bis wann muss der erste Bericht vorgelegt werden?
Die Berichterstattung beginnt für Unternehmen, die unter die CSRD Richtlinie fallen, am 1. Januar 2024. Der erste Bericht muss am 1. Januar 2025 vorgelegt werden, wobei sich der Bericht auf das gesamte Jahr 2024 beziehen muss.
11. Gibt es Muster, Vorlagen oder Templates für die CO2 Berichte und Nachhaltigkeitsberichte nach CSRD?
Unternehmen haben verschiedene Orientierungsmöglichkeiten, die auf nationalen und internationalen Standards basieren. Allerdings ist keiner der zur Verfügung stehenden Standard gesetzlich vorgeschrieben. Stand heute können Unternehmen zwischen den zur Verfügung stehenden Standards wählen (siehe unten). Berichtspflichtige Unternehmen müssen eine Begründung abgeben, wenn sie keinen der etablierten Standards verwenden. Die zur Auswahl stehenden Standards sind wie folgt:
- ISO 26000 - Ein weltweiter Standard, erarbeitet in Zusammenarbeit mit ExpertInnen aus über 90 Ländern und 40 internationalen sowie regionalen Organisationen.
- EMAS-Standard - Der EMAS-Standard ist ein EU-Standard im Rahmen des Eco-Management and Audit Scheme (EMAS).
- UN-Global-Compact-Standard (UNGS) - Ein weltweiter Standard von der größten Organisation für unternehmerische Verantwortung und Nachhaltigkeit.
- Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) - Ein in Deutschland entwickelter Standard zur strategischen Ausrichtung von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit, Prozessmanagement, Umwelt und Soziales.
- Global-Reporting-Initiative-Standart (GRI) - Die Global Reporting Initiative hat gemeinsam mit VertreterInnen aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Gesellschaft und Wissenschaft einen internationalen Standard für Nachhaltigkeitsrichtlinien entwickelt.
12. An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zur CO²-Berichtspflicht habe?
Falls Sie weitere Fragen haben sollten oder zusätzliche Informationen benötigen sollten, dann melden Sie sich gerne bei unseren FuhrparkexpertInnen. Hier können Sie einen Termin vereinbaren
Weitere hilfreiche Ressourcen und Quellen
Fuhrpark & Fuhrparkmanagement optimieren
Fuhrpark Prüfberichte, Fahrzeugkontrollen, Checklisten PDF & Compliance Dokumente
Digitales Schadenmanagement: