Fuhrparkmanager haben ein sehr breites Aufgabenspektrum. Nach der Beschaffung der Fahrzeuge ist vor allem die Instandhaltung des Fuhrparks sehr zeitintensiv. Denn dazu gehören nicht nur die Ad-Hoc Reaktionen auf Schadenmeldungen, sondern auch die Fahrzeuge präventiv in Schuss zu halten.
Für die Fahrzeuginstandhaltung in Unternehmen gelten besondere Regeln. Denn neben Inspektion und Wartung, die für alle Fahrzeuge regelmäßig anfallen, gibt es zusätzliche Prüfungen, die in der Obliegenheit des Unternehmens liegen.
Die Fahrzeuginstandhaltung beinhaltet folgende Untersuchungen:
- Inspektion / Wartung
- Haupt- und Abgasuntersuchung (“TÜV”)
- Fahrzeugprüfung zur Unfallverhütung (“Fahrzeug-UVV”)
Inspektion / Wartung
Neue Fahrzeuge müssen in der Regel alle 12-24 Monate oder alle 15.000 - 30.000 Kilometer zur Inspektion bzw. Wartung. Doch was bedeuten diese Begriffe? Bei einer Inspektion wird der “Ist-Zustand” eines Fahrzeuges überprüft. Das Ziel ist, herauszufinden, ob sich das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand befindet. Bei der Wartung hingegen wird der “Soll-Zustand” des Fahrzeugs wiederhergestellt. Dabei werden beispielsweise Verschleißteile überprüft und nach den jeweiligen Vorgaben der OEM-Hersteller ausgetauscht. Einige Teile müssen unabhängig von der Laufleistung nach einem gewissen Zeitraum erneuert werden, andere je nach Nutzungsintensität.
HU/AU (“TÜV”) Termine
Die erste Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) ist 36 Monate nach der Erstzulassung fällig und überprüft die Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge. Diese Prüfung muss anschließend alle 24 Monate wiederholt werden. Wird dieser Zeitpunkt überschritten, drohen Strafen.
Fahrzeug-UVV
Zusätzlich zur zweijährlichen HU/AU müssen Firmenfahrzeuge mindestens einmal im Jahr zur Sicherheitsprüfung. Dies ist durch den § 57 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) geregelt. In Jahren, in denen keine HU/AU stattfindet, ist daher trotzdem eine Prüfung durch einen Sachkundigen nach "BGV D29 – Prüfung an Pkw" notwendig. Bei Nichteinhaltung droht der Verlust des Versicherungsschutzes im Falle eines Unfalls.
Die UVV-Prüfung kann von anerkannten Werkstätten und Autohäusern im Rahmen einer Inspektion oder Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Oftmals ist es sinnvoll, diese terminlich zu kombinieren. Sollte die Laufleistung in Ihrem Fuhrpark gering sein, empfiehlt es sich, die Untersuchung z. B. mit dem jährlichen Reifenwechsel zu kombinieren. Wichtig ist, dass die Werkstatt die Durchführung der UVV-Prüfung auf der Rechnung dokumentiert sowie Ihnen das unterschriebene Prüfprotokoll übermittelt.
So behalten Sie den Überblick
Gerade in großen Fuhrparks ist es wichtig, diese Termine im Blick zu haben und frühzeitig daran erinnert zu werden. Einige der Aufgaben können an den Fahrer übertragen werden, sofern dieser alleiniger Nutzer des Fahrzeugs ist. Wenn der Mitarbeiter jedoch die Untersuchung im vorgegebenen Zeitraum nicht durchführen lässt, kann es für das Unternehmen trotzdem teuer werden. Daher empfiehlt es sich, als Fuhrparkleiter die Einhaltung der Termine regelmäßig zu kontrollieren.
Doch wie behalten Sie den Überblick, welcher Termin ansteht und wann und ob dieser durchgeführt wurde? Hier können zum Beispiel digitale Lösungen, wie die motum-Software helfen. Im motum Web-Portal können Sie die Fahrzeugdaten hinterlegen und werden zuverlässig und rechtzeitig an anstehende Prüfungen erinnert. Zudem können Sie den Wartungsprozess mit Ihrer Partnerwerkstatt anstoßen und den Fahrern hierzu eine digitale Terminvereinbarung anbieten. Das erleichtert den Prozess für Mitarbeiter und hat für Sie den Vorteil, dass Sie auf dem aktuellen Stand gehalten und über die Durchführung der Prüfungen informiert werden.